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   BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91   

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https://dejure.org/1993,364
BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91 (https://dejure.org/1993,364)
BVerfG, Entscheidung vom 20.10.1993 - 2 BvC 2/91 (https://dejure.org/1993,364)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Oktober 1993 - 2 BvC 2/91 (https://dejure.org/1993,364)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Kandidatenaufstellung

  • openjur.de

    Kandidatenaufstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufstellung der Kandidaten für die Bundestagswahl 1990 - "Wahlfehler"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 89, 243
  • NJW 1994, 922
  • NVwZ 1994, 573 (Ls.)
  • DVBl 1994, 105
 
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Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91
    Zum Bürgerrecht auf Teilnahme an der Wahl (vgl. Art. 38 GG) gehört auch die Möglichkeit, Wahlvorschläge zu machen; die Grundsätze der Allgemeinheit, Gleichheit und Freiheit der Wahl beziehen sich auch auf dieses Wahlvorschlagsrecht (vgl. BVerfGE 41, 399 [417]; 47, 253 [282]).

    Wahlrechtlich unterliegen sie auch Bindungen, die der Gesetzgeber zur Sicherung des freien Wahlvorschlagsrechts der Stimmberechtigten normiert hat und für deren Einhaltung er eine Kontrolle vorsieht (vgl. auch BVerfGE 47, 253 [283]).

  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74

    Wahlkampfkostenpauschale

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91
    Zum Bürgerrecht auf Teilnahme an der Wahl (vgl. Art. 38 GG) gehört auch die Möglichkeit, Wahlvorschläge zu machen; die Grundsätze der Allgemeinheit, Gleichheit und Freiheit der Wahl beziehen sich auch auf dieses Wahlvorschlagsrecht (vgl. BVerfGE 41, 399 [417]; 47, 253 [282]).
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83

    Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91
    Die gegen die Besetzung des Bundeswahlausschusses nur mit Politikern der größeren Parteien erhobene Rüge war nicht Gegenstand des Wahleinspruchs und ist daher unzulässig (vgl. BVerfGE 16, 130 [144]; 66, 369 [380]; 79, 50).
  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91
    Eine Beschwerde nach § 48 BVerfGG kann daher nur dann Erfolg haben, wenn sie auf Wahlfehler gestützt wird, die auf die Sitzverteilung von Einfluß sind oder sein können (vgl. BVerfGE 4, 370 [Leitsatz]; 85, 148 [158 f.]).
  • VerfG Hamburg, 04.05.1993 - HVerfG 3/92

    Ungültigerklärung von Teilen des Hamburger Bürgerschaftswahl 1991

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91
    Eine Diskriminierung der vom Parteivorstand nicht als Kandidaten vorgeschlagenen Parteimitglieder ist hiermit nicht verbunden; insoweit folgt der Senat nicht der zu einem ähnlich gestalteten Stimmzettel ergangenen Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichts vom 4. Mai 1993 (DVBl. 1993, S. 1070 ff.).
  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91
    Die Beurteilung setzt nicht voraus, daß die Unbegründetheit des Rechtsbehelfs auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein (vgl. BVerfGE 82, 316 [319 f.] zu der inhaltlich übereinstimmenden Regelung des § 24 BVerfGG).
  • BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62

    Wahlkreise

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91
    Die gegen die Besetzung des Bundeswahlausschusses nur mit Politikern der größeren Parteien erhobene Rüge war nicht Gegenstand des Wahleinspruchs und ist daher unzulässig (vgl. BVerfGE 16, 130 [144]; 66, 369 [380]; 79, 50).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 5/88

    Darlegungsanforderungen im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91
    Die gegen die Besetzung des Bundeswahlausschusses nur mit Politikern der größeren Parteien erhobene Rüge war nicht Gegenstand des Wahleinspruchs und ist daher unzulässig (vgl. BVerfGE 16, 130 [144]; 66, 369 [380]; 79, 50).
  • BVerfG, 21.12.1955 - 1 BvC 2/54

    Mandatsrelevanz

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91
    Eine Beschwerde nach § 48 BVerfGG kann daher nur dann Erfolg haben, wenn sie auf Wahlfehler gestützt wird, die auf die Sitzverteilung von Einfluß sind oder sein können (vgl. BVerfGE 4, 370 [Leitsatz]; 85, 148 [158 f.]).
  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    "Offensichtlich" kann die Kompetenzüberschreitung auch dann sein, wenn ihre Annahme das Ergebnis einer sorgfältigen und detailliert begründeten Auslegung ist (vgl. BVerfGE 82, 316 ; 89, 243 ; 89, 291 ; 95, 1 ; 103, 332 ; 142, 123 ).
  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

    Insoweit gelten im Rahmen der Ultra-vires-Kontrolle die allgemeinen Grundsätze (siehe etwa zu § 24 Satz 1 BVerfGG BVerfGE 82, 316 ; 89, 243 ; 89, 291 ; 95, 1 ; 103, 332 ).
  • VerfGH Thüringen, 15.07.2020 - VerfGH 2/20

    Paritätsgesetz in Thüringen gekippt: Quotenregel ungültig

    Mithin beziehen sich die Gleichheit und Freiheit der Wahl auch auf dieses Wahlvorschlagsrecht (vgl. zu dem mit Art. 46 Abs. 1 ThürVerf inhaltsgleichen Art. 38 Abs. 1 GG: BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1993 - 2 BvC 2/91 -, BVerfGE 89, 243 [251] = juris Rn. 39).
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